Mit Beschluss des Elferrates des MKC vom 29.11.2019 hat sich der MKC eine neue Beitragsordnung gegeben.
Zielsetzung der Anpassung war bzw. ist - mal anders als bei jeder anderen Anpassung von Einnahmekonditionen - nicht die Erhöhung der Erträge des Vereins, sondern eine neu geordnete Beitragsstruktur und die Gleichschaltung der Beiträge mit dem KJTV. Hierdurch soll Mitgliedern des Kinder- und Jugendtanzvereins, dessen originäre Zielgruppe bereits dem Namen nach eben Kinder und Jugendliche sind, der nahtlose Übergang in den MKC ermöglicht werden, wenn diese denn irgendwann dieser Altersgruppe entwachsen sind und weiterhin Spaß am närrischen Treiben haben.
Die wesentlichen Punkte der Beitragsordnung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Beiträge sind nach der neuen Beitragsordnung des MKC jährlich zum 1. April eines Jahres für das Kalenderjahr fällig.
- Erfolgt der Eintritt nach dem 30.06. eines Jahres, gilt für das Eintrittsjahr ein halbierter Beitrag.
- Bei Eintritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 11,- EUR erhoben.
- Die Mitgliedsbeiträge staffeln sich wie folgt:
Lfd. Nr. |
Mitgliedsform |
Beitragshöhe |
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|
|
01 |
Kinder bis 14 Jahren |
€ 25,-- |
02 |
Jugendliche bis 26 Jahre |
€ 30,-- |
03 |
Aktive Mitglieder über 26 Jahre |
€ 40,-- |
04 |
Elferratsmitglieder des MKC |
€ 111,-- |
05 |
Ehrenmitglieder |
frei |
06 |
Fördermitglieder |
Freie Entscheidung, mind. € 66,-- |
Übrigens, auch wenn unser Ziel eigentlich nur Neuein- und keine Austritte aus dem Verein sind: Der Austritt aus dem Verein ist nach unserer Satzung zum Schluss eines Kalenderjahres mit einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied zu erklären. Aus eigenem Interesse sollten austrittswillige Mitglieder daher nicht auf Zuruf ihren Austritt erklären, da in diesem Fall die Kündigung eben nicht den Formerfordernissen genügt und - selbst wenn wir uns nicht in Formalien ergötzen wollen - für das austrittswillige Mitglied unmöglich ist, die fristgerechte Kündigung belegen zu können.