
Es ist wieder „O´zapft in Marbach“
So hieß das Motto zu unserem Marbacher Oktoberfest 2019 und zwei Tage war das Sport- und Freizeitzentrum komplett weiß-blau und die Marbacher und Gäste feierten ein sehr zünftiges Oktoberfest.
Nun wollen wir trotz Einschränkungen (aus uns allen bekannten Gründen) an diese tolle Stimmung anknüpfen und mit Euch wieder die bayerische Lebensfreude auch im Marbacher Sport- und Freizeitzentrum feiern, welches wir wieder festlich dekorieren werden. Damit Dirndl und Lederhose nicht noch ein Jahr nur im Schrank hängen, laden wir Euch wieder ein, in diesem Jahr ein traditionelles Oktoberfest wie im Festzelt auf der Wies´n in München zu feiern.
Hier die organisatorischen Hinweise zum Marbacher Oktoberfest 2021
Datum:
Freitag, 5. und Samstag, 6. November 2021
Ort:
Sport- und Freizeitzentrum Marbach / Bodenfeldallee 23
Regeln (AKTUALISIERT):
Für die Nutzung gelten die jeweils aktuellen Regelungen der Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Mit der vierten Änderungsverordnung vom 01.10.2021 hat der Verordnungsgeber die sogenannten "Optionsmodelle" eingeführt, die die Durchführung der Veranstaltung erheblich erleichtern, da diese vollkommen unabhängig von der jeweiligen Warnstufe im Sinne der Verordnung gelten sollen.
Wir haben uns daher - wie in den bisherigen Ankündigungen bereits signalisiert - für die Durchführung der Veranstaltung im 2G-Modell entschieden. Das heißt für Sie ganz konkret:
Einlass erhalten nur Personen, die die Bedingungen der 2G-Regel erfüllen und dies beim Einlass nachweisen können (vollständig geimpft oder genesen). Hierfür ist am Einlass der Impfnachweises bzw. der Nachweis der Genesung vorzulegen. Weiterhin ist die Übereinstimmung der Person, auf welche die Nachweise ausgestellt sind, mit der ldentität der nachweisenden Person abzugleichen, d.h. Sie haben weiterhin ein amtliches Dokument mit Lichtbild mitzuführen, dass die Identifikation ermöglicht.
Für Jugendliche unter 18 Jahren sowie Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder deswegen innerhalb der letzten drei Monate vor dem Zugang nicht geimpft werden konnten, ist der Zugang nach Vorlage eines negativen Testergebnisses eines Antigenschnelltests möglich.
Es gelten darüber hinaus die allgemeinen Regeln zum Besuch von Veranstaltungen. Personen mit COVID19-Symptomen haben keinen Anspruch auf Einlass. Die weiteren Hygieneregeln hängen am Eingang aus und sind für alle Gäste bindend.
Im Gegenzug der Anwendung der 2G-Regel haben wir die Möglichkeit,
- mehr interessierte Besucher zur Veranstaltung zulassen zu können,
- die Besucher von der Maskenpflicht während der Veranstaltung zu befreien,
- die Einhaltung der Mindestabstände nicht gewährleisten zu müssen und
- Ihnen daher nunmehr auch die Möglichkeit zum Tanzen zu geben.
Preis:
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Einzelkarten zu erwerben. Die Eintrittskarte kosten 20 EUR/Person. Die Schmankerplatte erhalten gleichermaßen die Tische mit Einzelkarteninhabern.
Ab 17.30 UhrEinlass
18.11 UhrEröffnung mit Fassanstich durch unsere Marbacher Ortsteilbürgermeisterin und Präsidenten des MKC
Unser Wies´n DJ wird anschließend für gute Stimmung im Saal sorgen.
Ab 17.30 UhrEinlass
Mit „Bassd´scho“ haben wir auch in diesem Jahr wieder eine echt bayerische Band, die nicht nur die größten Wies´n-Hits live spielt, sondern auch echte Festzeltstimmung an Eure Tische bringt und den Saal zum Beben bringen wird.